Änderungen ab 01.01.2010

Mit Jänner 2010 wurde die AST (Arbeitsstättenverordnung) geändert.

Wichtigste Neuerungen

Es muss, auch wenn ein Betrieb weniger als 5 Beschäftigte hat, ein/e Ersthelfer/in ausgebildet sein.

Die Erste Hilfe Grundschulung für Ihre Firma im Ausmaß von 16 Stunden ist nicht mehr zu wiederholen.

Die Erste Hilfe Auffrischungskurse sind alle 2 Jahre mit 4 Stunden oder alle 4 Jahre mit 8 Stunden zu wiederholen.

Für alle ErsthelferInnen oder BetriebssanitäterInnen, die ihren Erste-Hilfe-Auffrischungskurs versäumt haben, ruht die Berechtigung bis zum Absolvieren des fehlenden Kurses.

Informationen zu den Kursen

Alle Kurse auch in Englisch

Merkblatt Arbeitsinspektorat
Arbeitsstättenverordnung