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8 und 16 Stunden Erste-Hilfe-Auffrischungskurse für Ihr Unternehmen
Die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) § 31 regelt die Erste Hilfe Ausbildung von MitarbeiterInnen auf Baustellen.
Die Mindestzahl an ausgebildeten Erst-HelferInnen ist abhängig von der Anzahl an Beschäftigten eines Unternehmens auf einer Baustelle:
Wir bieten die erforderlichen Ausbildungen in Ihren Betrieb an und freuen uns auf ihre Anfrage
unter office-[at]-erste-hilfe-kurs.at