Die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) § 31 regelt die Erste Hilfe Ausbildung von MitarbeiterInnen auf Baustellen.
Die Mindestzahl an ausgebildeten Erst-HelferInnen ist abhängig von der Anzahl an Beschäftigten eines Unternehmens auf einer Baustelle:
- bis 19 ArbeitnehmerInnen, 1 Person,
- 20 bis 29 ArbeitnehmerInnen, 2 Personen,
- je weitere 10 ArbeitnehmerInnen 1 zusätzliche Person.
Wir bieten die erforderlichen Ausbildungen in Ihrem Betrieb.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und werden diese so schnell wie möglich bearbeiten.