8 Stunden Erste-Hilfe-Auffrischungskurse lt. § 40 AStV, § 26 Abs. 3 ASchG

Um für den Ernstfall bestens geschult zu sein sieht der Gesetzgeber eine Auffrischung des 16 Stunden Erste-Hilfe-Grundkurses im Rahmen von 8 oder 4 Stunden vor.

  • 8 Stunden - Erste-Hilfe-Auffrischungskurs
    Der 8-stündige Kurs ist innerhalb von 4 Jahren nach einem 16-stündigen Grundkurs durchzuführen

  • 4 Stunden - Erste-Hilfe-Auffrischungskurs
    Eine Alternative zum 8-stündigen Auffrischungskurs, ist der Kurs im Ausmaß von 4 Stunden. Dieser muss spätesten alle 2 Jahre wiederholt werden.

Erste-Hilfe-Kenntnisse vergisst man schnell, da diese (zum Glück) selten bis gar nicht benötigt werden. Deshalb sieht der Gesetzgeber eine Auffrischung von 8 Stunden innerhalb von 4 Jahren nach einem 16 stündigen Grundkurs vor. 

Zielgruppe
Erste Hilfe Auffrischungskurs für ErsthelferInnen (Betriebssanitäter) die einen Auffrischungskurs im Rahmen von 8 oder 4 Stunden nach einem 16-stündigen Grundkurs benötigen.

Kursinhalte
In einer auf Ihre betrieblichen Anforderungen angepassten Schulung bringen wir das Erste-Hilfe-Know-how Ihrer betrieblichen Erstversorger auf den aktuellsten Stand und beraten auch zu den gesetzlichen Anforderungen rund um das Thema betriebliche Erstversorgung.

Rahmenbedingungen
Unsere LehrsanitäterInnen kommen zu einem individuell vereinbarten Termin in Ihre Betriebsräumlichkeiten und bilden Ihre MitarbeiterInnen direkt vor Ort aus.

Kursbescheinigung
Dieser Kurs gilt als Nachweis für die gesetzlichen Anforderungen lt.§ 40 AStV, § 26 Abs. 3 ASchG

Qualität muss nicht teuer sein!

 

INFO
Unser Angebot ist auch in englischer Sprache verfügbar. Looking for an english course.

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