Änderungen ab 01.01.2010

Mit Jänner 2010 wurde die AST (Arbeitsstättenverordnung) geändert.

Die wichtigste Neuerung:

Es muss, auch wenn ein Betrieb weniger als 5 Beschäftigte hat, ein Ersthelfer ausgebildet sein.

Die Erste Hilfe Grundschulung für Ihre Firma im Ausmaß von 16 Stunden ist nicht mehr zu wiederholen.

Die Erste Hilfe Auffrischungskurse sind alle 2 Jahre mit 4 Stunden oder alle 4 Jahre mit 8 Stunden zu wiederholen.


Es muss, auch wenn ein Betrieb weniger als 5 Beschäftigte hat, ein Ersthelfer ausgebildet sein. Dieser muss einen 16 Stunden Erste-Hilfe Grundkurs besuchen . Dieses Wissen ist in einem Auffrischungskurs mit 4 Stunden alle 2 Jahre oder 8 Stunden alle 4 Jahre zu wiederholen. Für alle Ersthelfer oder Betriebssanitäter, welche ihre Auffrischung versäumt haben, ruht die Berechtigung bis zur Absolvierung des fehlenden Kurses.

Informationen zu den Kursen:

Alle Kurse auch in Englisch.

Merkblatt Arbeitsinspektorat
Arbeitsstättenverordnung

zu den Kurspreisen  >>>

Für Fragen stehe ich Ihnen unter office@erste-hilfe-kurs.at jederzeit zur Verfügung und werde Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten.